Welche Kosten kommen auf Sie zu? Private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen erstatten, je nach gewähltem Tarif, die Kosten im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Eine osteopathische Behandlung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und keine Leistung im Delegationsverfahren. D.h. sie darf nur von Heilpraktikern und Ärzten mit zusätzlicher osteopathischer Qualifikation ausgeübt werden, durch die genaue Untersuchung und Differentialdiagnostik wird die Indikation zur osteopathischen Behandlung gestellt. Einige gesetzliche Krankenversicherungen erstatten im Rahmen ihres Gesundheitsförderungsfonds ebenfalls anteilmäßig die Kosten einer osteopathischen Behandlung, jedoch nicht mehr als 80% der Kosten und nicht mehr als 40- 60 € / Behandlung. Die Anzahl der Behandlungen, zu denen ein Zuschuß der gesetzlichen Krankenkasse gewährt wird, ist ebenfalls limitiert. In diesem Fall benötigen Sie je nach Kasse ein Privatrezept, bzw. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von ärztlicher Seite zur Kostenerstattung. Voraussetzung für die Erstattung ist, dass der/die Osteopath/in über eine abgeschlossene Ausbildung verfügt und Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen ist. Diese Anforderungen werden von der Praxisinhaberin erfüllt, während des Studiums am AVT College wurden dabei insgesamt 1800 Pflichtstunden absolviert, darüber hinaus wurde ein aufbauendes Masterstudium erfolgreich abgeschlossen. Die Krankenkassen beziehen sich für ihre Erstattungsmodalitäten auf eine Weiterbildungsordnung, die auch Ausbildungen mit einer kürzeren Dauer akzeptiert. Zu den genauen Modalitäten der Krankenkassen informieren Sie sich bitte direkt bei Ihrem Versicherer oder verschaffen Sie sich einen Überblick unter www.osteokompass.de/ |